1. anmeldung
durch die anmeldung bietet der kunde dem veranstalter (v), enduroconnection, den abschluss eines vertrages an. die anmeldung kann nur schriftlich (auch per fax oder scan) erfolgen.
2. anzahlung/restzahlung
um einen platz zu reservieren, ist eine anzahlung von € 400,- mit der buchung zu leisten. bei preisen unter € 400,- wird bei der buchung die komplette summe fällig. die restzahlung auf den preis ist vor ort in bar zu zahlen.
3. leistungen
die leistungen des v ergeben sich aus den jeweiligen ausschreibungen laut prospekt/katalog oder angebot. der v behält sich vor, den verlauf der veranstaltung geringfügig zu ändern. des weiteren besteht bei allen veranstaltungen kein anspruch auf ein einzelzimmer (ez). ez-preise und verfügbarkeit auf anfrage.
4. teilnehmereignung
mit der anmeldung erklärt der teilnehmer: ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die anforderungen, die die veranstaltung an mich stellt. stellt der v fest, dass der teilnehmer nicht oder nicht mehr den anforderungen der veranstaltung gewachsen ist, kann er von der weiteren teilnahme ausgeschlossen werden. ein anspruch auf erstattung der veranstaltungs-gebühr ist ausgeschlossen.
5. bestimmungen und gesetze
für die einhaltung von pass-, zoll-, visa- und gesundheitsvorschriften sowie gesetzen o.ä. ist der teilnehmer alleine verantwortlich. alle nachteile, die aus der nichtbeachtung der gesetze und bestimmungen dem teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu lasten des verursachers.
6. reiserücktritt
der teilnehmer kann jederzeit von seiner anmeldung zurücktreten. er muss dies jedoch schriftlich tun. der rücktritt wird an diesem tage wirksam, an dem die rücktrittsmeldung beim veranstalter eingeht. bei rücktritt durch den kunden gelten folgende stornosätze: bis 30 tage vor tourbeginn: 50%, innerhalb von 29 tagen vor tourbeginn ist die gesamte betrag zu bezahlen. bei nichtantritt der veranstaltung, wird der gesamtbetrag der veranstaltung einbehalten. wir empfehlen den abschluss einer rücktrittsversicherung.
7. rücktritt durch den veranstalter
der v behält sich vor, aus folgenden gründen eine veranstaltung vor antritt abzusagen: wenn – der tourguide wegen erkrankung oder verletzung ausfällt. sollte dies während der veranstaltung geschehen, erhält der teilnehmer seinen anteiligen preis für die noch verbleibenden tage zurückerstattet. – höhere gewalt (z.b. krieg, naturkatastrophen, unbefahrbarkeit der strecken, etc.) die veranstaltung erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich macht, ist der gesamte tourbetrag fällig.
8. teilnehmerzusicherung
der teilnehmer sichert zu, inhaber einer gültigen fahrerlaubnis zu sein. er fährt auf eigene gefahr, auch wenn er dem tourguide folgt, und nimmt mit einem motorrad an der veranstaltung teil, das für den öffentlichen strassenverkehr zugelassen und im fahrsicheren zustand ist. es gelten die regeln der stvo sowie die gesetzlichen bestimmungen für haftpflicht- und fahrzeugversicherungen des entsprechenden reiselandes. es besteht seitens enduroconnection keine zusätzliche versicherung. der teilnehmer ist für die einhaltung der jeweiligen strassenverkehrsordnung selbst verantwortlich. er hat seine fahrweise dem grundsatz eigener und anderer sicherheit anzupassen. dem teilnehmer sind desweiteren die gefahren des motorradfahrens im gelände bekannt. der teilnehmer sichert zu, an der veranstaltung mit ordnungsgemässer motorradschutzkleidung teilzunehmen.
9. beachtung von anweisungen
verstösst der teilnehmer gegen schutzvorschriften oder andere teilnahmevoraussetzungen, oder werden die übrigen teilnehmer oder die ordnungsgemässe durchführung der veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, haben der/die tourguide der fa. enduroconnection das recht, den teilnehmer nach einer ermahnung ohne erstattung seiner teilnahmegebühr von der weiteren veranstaltung auszuschliessen. desweiteren kann der teilnehmer für den enstandenen schaden vom v haftbar gemacht werden.
10. haftung
der teilnehmer erklärt durch seine unterschrift, dass er an der veranstaltung auf eigene gefahr teilnimmt. er übernimmt die zivil- und strafrechtliche verantwortung für alle von ihm verursachten schäden (z.b. personen-, sach-, und folgeschäden) und sorgt selbst für einen ausreichenden versicherungsschutz. er verzichtet gegenüber enduroconnection, seinen mitarbeitern sowie gebenüber allen mitarbeitern auf jegliche ansprüche, die im zusammenhang mit einem schädigenden ereignis während der gebuchten veranstaltung entstehen. dieser verzicht wird auch für angehörige und unterhaltsberechtigte personen des teilnehmers erklärt. der unterzeichnende stellt enduroconnection und seine mitarbeiter ferner von ansprüchen dritter frei, die im zusammenhang mit einem von ihm verursachten schadensereignis geltend gemacht werden. soweit enduroconnection die dienste von erfüllungsgehilfen oder anderen dritten in anspruch nimmt, steht enduroconnection lediglich für eine sorgfältige auswahl sowie die übliche überwachung ein. enduroconnectionübernimmt insbesondere keine haftung für schäden, die auf einen nicht ordnungsgemässen zustand der strecke zurückzuführen sind. wir haften nur im rahmen der sorgfaltspflicht eines ordentlichen kaufmanns für die gewissenhafte vorbereitung und durchführung der gebuchten veranstaltung. unsere haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein schaden des teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch enduroconnection verursacht wurde. unsere haftung ist in jedem fall auf den dreifachen preis beschränkt. sollten einzelne veranstaltungen aufgrund höherer gewalt nicht durchführbar sein, so ist enduroconnectiont zur erstellung eines ersatzprogrammes berechtigt. eine preisminderung ist in jedem falle ausgeschlossen. desweiteren übernimmt der der v keinerlei haftung für bussgelder/strafen, die auf der veranstaltung anfallen könnten. sollte der teilnehmer den tourguide bitten, sein motorrad auf der veranstaltung, über z.b. eine schwierige passage zu fahren, besteht durch den v oder tourguide keinerlei haftung für entstehende schäden, z.b. bei einem sturz. sollte während der veranstaltung das tourguidemotorrad einen technischen defekt erleiden, der nicht vor ort behoben werden kann, kann die weitere veranstaltung vom v abgesagt werden. die noch nicht in anspruch genommenen leistungen werden vom v an den teilnehmer anteilig zurückerstattet. weitere ansprüche an den v oder tourguide bestehen nicht.
11. haftungsverzichterklärung
mit der anmeldung zur veranstaltung stimmt der kunde folgender erklärung zu: ich bin mir über die gefahren des motorradfahrens, insbesondere von gruppenfahrten abseits der strasse, voll bewusst. die teilnahme an der veranstaltung erfolgt auf mein eigenes risiko. ich erkläre mich einverstanden, dass enduroconnection für personen-, sach- und vermögensschäden jeglicher art, sowie für auftretende störungen, die der höheren gewalt unterliegen, nicht haftbar gemacht werden kann. es ist mir bekannt, dass enduroconnection nicht für das fehlverhalten anderer teilnehmer haftet. sollte mich eine zugezogene verletzung oder erkrankung an der teilnahme noch folgender tagestouren hindern, so kann ich keine preisminderung gegenüber enduroconnection geltend machen, da die verletzung/erkrankung in meinen eigenen risikobereich fällt und enduroconnection die leistungen weiterhin bereitstellt. desweiteren bin ich für schäden, die ich anderen zufüge, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich. ich verpflichte mich, die geltenden verkehrsregeln des entsprechenden reiselandes zu beachten, die regeln der gruppenreise einzuhalten und weder mensch noch natur durch mein verhalten im umgang mit dem motorrad zu schädigen. ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die anforderungen, die die veranstaltung an mich stellt und verfüge über einen gültigen führerschein und ein amtlich zugelassenes motorrad. für das tragen von schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
12. reklamtionen
haftungsbegründende reklamationen sind dem tourguide ode v unverzüglich vor ort mitzuteilen, darüber hinaus spätestens innerhalb eines monats nach beendigung der veranstaltung geltend zu machen.
13. versicherungen
enduroconnection empfiehlt seinen teilnehmern eine reiseunfallversicherung, auslandskranken-versicherung sowie eine reiserücktrittsversicherung. eine versicherung seitens enduroconnection besteht nicht.
14. verleih von ausrüstung und enduros
motorräder und schutzkleidung werden von enduroconnection gestellt. der teilnehmer verpflichtet sich, das fahrzeug sowie die schutzausrüstung stets pfleglich zu behandeln und es nur für zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.
15. sonstiges
der teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass bilddokumentationen für werbezwecke verwendet werden dürfen.
16. gerichtsstand
als gerichtsstand wird für beide teile salzburg vereinbart.
17. veranstalter
enduroconnection – inh. reiner linden
wiener bundes strasse 28a
5300 salzburg/hallwang
18. gültigkeit
alle angaben im prospekt des veranstalters entsprechen dem stand der drucklegung, der jeweils angegeben ist. mit der veröffentlichung neuer ausschreibungen oder preislisten verlieren alle früheren entsprechenden veröffentlichungen über gleichlautende angebote und termine ihre gültigkeit.
stand, 01.10.2018